Mit Inkrafttreten des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention) in Deutschland im Jahr 2009 hat die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen einen weiteren wichtigen Impuls erhalten. Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und die Deutsche Behindertensportjugend (DBSJ) hatten diese Anregung bereits frühzeitig aufgenommen und haben in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für die Bundesjugendspiele (BMFSFJ, DOSB/DSJ, KMK) und der Kommission Sport der KMK ein Programm entwickelt, das die Inklusion von Schüler*innen mit Behinderung in die Bundesjugendspiele für Regelschulen ermöglicht.
Weitere Informationen zum Programm für Schüler*innen mit Behinderung finden Sie hier