Zunächst ist es sehr wichtig, dass aufgrund der kardiologischen Erkrankung und zum Schutz aller Beteiligten vorab eine Rücksprache mit der*dem behandelnden Ärztin*Arzt erfolgt, ob eine Teilnahme an den Bundesjugendspielen möglich ist. Die Sporttauglichkeit sollte gewährleistet sein. Die Eingruppierung erfolgt auf Grund der Bewertung der individuellen Leistungsfähigkeit (z.B. im Vergleich zum Klassendurchschnitt).
Bei leichter Beeinträchtigung der individuellen Leistungsfähigkeit werden für alle Disziplinen die Faktoren der Startklasse A1 herangezogen.
Bei schwerer Beeinträchtigung werden für alle Disziplinen die Faktoren der Startklasse A5 angewendet.
Sollten auf Grund der Beeinträchtigung keine drei Disziplinen möglich sein, so ist eine der Sonderregelungen unter Berücksichtigung der beschriebenen Faktoren anzuwenden, diese finden Sie im Handbuch für Leichtathletik und Schwimmen.