Bundesjugendspiele 2023/2024
Ausschreibung
für den Zeitraum 1. August 2023–31. Juli 2024
1. Was sind die Bundesjugendspiele
Bei den Bundesjugendspielen handelt es sich um einen schulsportlichen Wettbewerb für alle Kinder und Jugendliche der Klassenstufen 1 bis 10. Die Bundesjugendspiele sind jedes Jahr verbindlich von allen allgemeinbildenden Schulen durchzuführen. Sie können ebenfalls in Vereinen durchgeführt werden. Die Bundesjugendspiele finden für Kinder und Jugendliche in den drei Grundsportarten statt. Diese sind:
Leichtathletik
Schwimmen
Turnen
Die Bundesjugendspiele bieten ein vielfältiges sportliches Angebot. Es besteht die Möglichkeit, zwischen den drei Sportarten sowie, bezogen auf die Klassenstufe, zwischen den Angebotsformen Wettbewerb, Wettkampf und Mehrkampf zu wählen.
- Wettbewerb
Unter Wettbewerb verstehen wir einen alters- sowie entwicklungsgemäßen und damit am Kind orientierten Vielseitigkeitswettbewerb in einer der drei Sportarten. Es handelt sich bei der Wettbewerbsform um nicht-normierte Übungen, welche sich an den Bedürfnissen der Kinder und die örtlichen Gegebenheiten anpassen lassen. - Wettkampf
Der Wettkampf baut in seinen Anforderungen, unter entwicklungsbezogenen Aspekten, auf denen des Wettbewerbs auf. Die Wettkampfübungen sind normiert. - Mehrkampf
Der Mehrkampf ermöglicht das Kennenlernen aller drei Sportarten. Es werden jeweils zwei Übungen einer Sportart für den Mehrkampf ausgewählt.
Mit der diesjährigen Ausschreibung ist der Wettkampf in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen in den Klassenstufen 1 bis 4 nicht mehr zulässig. Damit erhält der Wettbewerb in der Leichtathletik und im Schwimmen eine größere Bedeutung. Beim Turnen kann in den Klassenstufen 1–4 weiterhin zwischen den Angebotsformen Wettbewerb und Wettkampf gewählt werden.
Grundsätzlich wird empfohlen, bis zur Klassenstufe 6 die Angebotsform Wettbewerb in allen Sportarten durchzuführen. Der Wettbewerb legt eine, an der kindlichen Entwicklung orientierte, Grundlage, die im weiteren Verlauf zum Wettkampf führen kann. Kinder und Jugendliche sollen, mit den verschiedenen Formen der Bundesjugendspiele, an persönliche Leistungen und sportliche Vergleiche herangeführt werden. Einige erbrachte Leistungen bei den Bundesjugendspielen können auch beim Deutschen Sportabzeichen und “Jugend trainiert für Olympia & Paralympics” anerkannt werden.
2. Wer nimmt an den Bundesjugendspielen teil?
An den Bundesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge teilnahmeberechtigt. Die Bundesjugendspiele sind – im Gegensatz zu den vielen freiwilligen Schulsportwettbewerben – eine verbindlich durchzuführende Veranstaltung im Schulsport. Alle Kinder und Jugendliche erhalten eine Urkunde.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung, sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen, können und sollen gleichberechtigt an den Bundejugendspielen teilnehmen. Inter- oder transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche haben das Recht zur gleichberechtigten Teilnahme an den Bundesjugendspielen. Die Lehrkraft kann im Zusammenwirken mit dem Kind oder Jugendlichem, ggf. unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, eine Einzelfallentscheidung zur geschlechtlichen Zuordnung und den Auswertungsmodalitäten treffen. Sofern diese nicht einvernehmlich getroffen werden kann, bildet das Personenstandsgesetz, § 45b die gesetzliche Grundlage zur Entscheidung.
3. Organisation und Durchführung
3.1 Allgemein
Träger der Bundesjugendspiele ist ein Kuratorium, bestehend aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ein Ausschuss unterstützt die Arbeit des Kuratoriums. Er setzt sich zum Ziel, Rahmenbedingungen für die Durchführung qualifizierter und attraktiver Bundesjugendspiele zu schaffen und weiterzuentwickeln, die junge Menschen zu einem dauerhaften sportlichen Engagement und zu Bewegung motivieren. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz, des Deutschen Olympischen Sportbundes/der Deutschen Sportjugend sowie der an den Bundesjugendspielen beteiligten Spitzenverbänden, dem Deutschen Behindertensportverband, dem Deutschen Leichtathletik-Verband, dem Deutschen Schwimm-Verband und dem Deutschen Turner-Bund zusammen.
3.2 Ausrichtende
Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt. Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben.
3.3 Kampfrichterinnen und Kampfrichter
Die Vorbereitung der Kampfrichterinnen und Kampfrichter, insbesondere wenn es sich um Jugendliche handelt, verdient große Sorgfalt. Sportvereine können bei der Vorbereitung und Durchführung der Bundesjugendspiele um Mitarbeit gebeten werden.
3.4 Durchführungs- und Auswertungshilfen für die Bundesjugendspiele
Schulen und Vereinen steht für die Vorbereitung der Bundesjugendspiele ein Handbuch zur Verfügung. Dieses kann auf der Website der Bundesjugendspiele unter www.bundesjugendspiele.de eingesehen und als PDF-Datei heruntergeladen werden. Zur optimalen Nutzung des Handbuchs steht auf der Website außerdem ein Handbuch-Assistent bereit. Durch Abfragen der Sportart, Jahrgangsstufe und Angebotsform erstellt der Handbuch-Assistent eine auf die jeweils getroffene Auswahl und das Regelwerk abgestimmte Zusammenstellung der Handbuchinhalte.
Zur Auswertung der Bundesjugendspiele stehen auf der Website drei Komponenten zur Verfügung: eine Verwaltungs-App, ein Online-Auswertungstool als Web-App und die Bundesjugendspiele-App für die Offline-Leistungseingaben. In dem Online-Auswertungstool als Web-App ist ein spezifisches Auswertungsprogramm für Kinder und Jugendliche mit Behinderung integriert.
Die Nutzung des Online-Auswertungstools, der dazugehörigen Verwaltungs-App und der Bundesjugendspiele-App ist kostenfrei.
Mit dem Handbuch-Assistenten, dem Online-Auswertungstool mit dazugehöriger Verwaltungs-App und der Bundesjugendspiele-App steht ein ineinandergreifendes Instrumentarium zur Verfügung. Es bietet den Nutzenden die Möglichkeit, die Veranstaltungen zu den Bundesjugendspielen digital unterstützt noch effizienter vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Alle Details zur Nutzung können der Website der Bundesjugendspiele unter www.bundesjugendspiele.de entnommen werden.
3.5 Anforderungen von Urkunden
Die Urkunden werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aufgrund der verschiedenen Angebotsformen der Bundesjugendspiele (Wettbewerb, Wettkampf, Mehrkampf) und der Herausgabe verschiedener Urkunden je nach Leistung (Teilnahmeurkunde, Siegerurkunde, Ehrenurkunde) gibt es insgesamt neun verschiedene Urkundentypen.
Auf der Website der Bundesjugendspiele unter www.bundesjugendspiele.de/urkundenanforderung sind die Stellen gelistet, bei denen Urkunden bestellt werden können.
3.6 Berichterstattung
Bei der online-basierten Auswertung kann automatisch ein Berichtsbogen generiert werden. Schulen, welche nicht das Online-Auswertungstool benutzen, nutzen die Vordrucke der Berichtsbögen im Handbuch der Bundesjugendspiele (S. 11-15).
Schulen übermitteln ihre Berichtsbögen umgehend nach der Veranstaltung an die Stellen, bei denen die Urkunden bestellt wurden. In Hamburg senden die Schulen ihre Berichtsbögen an das Referat Sport in der Behörde für Schule und Berufsbildung. Im Saarland schicken die Schulen die Berichtsbögen an das Ministerium für Bildung und Kultur. Die Auslandsschulen und Vereine schicken ihre Berichte an die Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (E-Mail: barthel@dsj.de <mailto:barthel@dsj.de> ).
Hinweis: Unterpunkt 3.6 wurde nach Veröffentlichung der Ausschreibung am 19. Juli 2023 in der Ausgabe GMBl 37/2023 korrigiert. Es hieß fälschlicherweise, dass die Berichtsbögen bei der online-basierten Auswertung automisch übermittelt würden.