Ausschreibung 2018/2019

Bundesjugendspiele 2018/2019 

Ausschreibung
für den Zeitraum 1. August 2018 – 31. Juli 2019
– Bek. d. BMFSFJ v. 10. 04. 2018 – 502 – 2485 – 03/001 (18/19) –
 
1. Allgemeines
Die Bundesjugendspiele werden jährlich für alle Schulen und Vereine ausgeschrieben. Sie werden federführend durch den Ausschuss für die Bundesjugendspiele unter Beteiligung der Kommission Sport der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, des Deutschen Olympischen Sportbundes/ der Deutschen Sportjugend, des Deutschen Behindertensport­verbandes/der Deutschen Behindertensportjugend, des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, des Deutschen Turner-Bundes und des Deutschen Schwimm-Verbandes betreut.
Das Konzept der Bundesjugendspiele geht von der Erkenntnis aus, dass junge Menschen mit und ohne Behinderung sehr unterschiedliche Motive haben, Sport zu treiben. Es verfolgt das Ziel, jüngere Jahrgänge systematisch an die in den Bundesjugendspielen enthaltenen Grundsportarten heranzuführen. Dabei soll auf eine Frühspezialisierung und Einengung in ein zu starres Regelwerk verzichtet werden. Für die Jahrgangsstufen 1 – 6 wird deshalb die Angebotsform „Wettbewerb“ empfohlen.
Das „Programm Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ ermöglicht diesen eine gleichberechtigte Teilhabe.
 
 
2. Inhalte
Die Bundesjugendspiele lösen den Anspruch ein, Bestandteil einer modernen Sportpraxis zu sein. Es handelt sich um ein abgestimmtes Konzept zwischen den Angeboten der beteiligten Sportarten.
Die Inhalte der Bundesjugendspiele orientieren sich an den Grundformen der Bewegung und berücksichtigen dabei die Prinzipien der Vielseitigkeit und der Wahlmöglichkeit. Die Bundes­jugendspiele werden als Individualwettbewerb in den drei Grundsportarten ausgeschrieben:
 
Gerätturnen
Leichtathletik
Schwimmen
 
Die Bundesjugendspiele sind in drei Angebotsformen gegliedert:
 
1. Wettkampf:           Sportartspezifischer Mehrkampf der jeweiligen Grundsportart
                                   (in der Leichtathletik und im Schwimmen erst ab Jahrgangsstufe 3)
 
2. Wettbewerb:         Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen Grundsportart
 
3. Mehrkampf:           Sportartübergreifender Mehrkampf der drei Grundsportarten
 
Das Konzept enthält sowohl die Wahlmöglichkeit zwischen den drei Sportarten als auch zwischen den Angebotsformen Wettkampf, Wettbewerb und Mehrkampf.
 
Idealerweise sollten – soweit die Rahmenbedingungen dies erlauben – alle drei Angebotsformen der Bundesjugendspiele durchgeführt werden, um auf die Interessen und Leistungsstärken der Kinder und Jugendlichen eingehen zu können. Die Ausübung der verschiedenen Angebotsformen soll sich nicht allein auf die Durchführung des Sportfestes beschränken, sondern soll im Sportunterricht allgemein ihren Niederschlag finden.
 



3. Information über die Bundesjugendspiele
 
Alle aktuellen Informationen zu den Bundesjugendspielen sind unter der Domain www.bundesjugendspiele.de abzurufen. Die Internetseite wurde rundum neu gestaltet und technisch optimiert. Sie steht seit Beginn des Jahres 2015 zur Verfügung und ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern eine leichtere Orientierung.
 
Neben dem Handbuch in digitaler Form können hier Hintergründe und Literaturhinweise rund um die Bundesjugendspiele abgefragt werden. Weiterhin besteht natürlich auch noch der Zugang über die Domains www.bmfsfj.de, www.kmk.org und www.dsj.de .
 
Seit 2015 steht auf der Internetseite ein „Handbuch-Assistent“ bereit. Er unterstützt Nutzerinnen und Nutzer bei der Zusammenstellung von Inhalten des Handbuchs. Die Funktionsweise basiert auf den Bestimmungen zur Durchführung der Bundesjugendspiele und dem Programm „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“. Durch Abfragen der Sportart, Jahrgangsstufe und Angebotsform erstellt der „Handbuch-Assistent“ eine, auf die jeweils getroffene Auswahl und das Regelwerk abgestimmte, Zusammenstellung der Handbuchinhalte.
 
Zur Auswertung der Bundesjugendspiele steht das in 2014 weiter entwickelte Online-Auswertungstool zur Verfügung. Ein spezifisches Auswertungsprogramm für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ist darin integriert. Die Software ist über die Domain www.bundesjugendspiele.de unter der Rubrik „Online-Auswertungstool“ und/oder über den „Login“-Bereich im oberen Seitendrittel jeder Unterseite aufzurufen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Internetzugang und ein internetfähiger PC. Durch die Online-Bereitstellung ist das Auswertungsprogramm immer auf dem aktuellen Stand.
 
Seit 2015 steht zusätzlich eine App (Bundesjugendspiele-App) zur Verfügung. Sie ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern unmittelbar an der Sportstätte die Offline-Eingabe von Leistungen über ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet). Eine Internetverbindung ist lediglich zur Anmeldung und Synchronisation der Daten mit dem Online-Auswertungstool notwendig. Voraussetzung ist ein bereits bestehender Benutzer/innen-Account innerhalb des Online-Auswertungstools.
 
Die Nutzung des Online-Auswertungstools und der Bundesjugendspiele-App ist kostenfrei. Die Tool-Optimierung und die Ergänzung um die App zur Offline-Eingabe erfolgten auf der Grundlage der Rückmeldungen aus dem Einsatz in der Praxis.
 
Mit dem „Handbuch-Assistenten“, dem Online-Auswertungstool und der Bundesjugendspiele-App steht ein ineinandergreifendes Instrumentarium zur Verfügung. Es bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, digital unterstützt die Veranstaltungen zu den Bundesjugendspielen noch effizienter vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Alle Details zur Nutzung können den im Internetauftritt hinterlegten Texten entnommen werden.
 
Die aktuelle Version des Handbuchs und des Online-Auswertungsprogramms zu den Bundesjugendspielen ist nur über die Domain www.bundesjugendspiele.de abzurufen. Die Bundesjugendspiele-App steht in den jeweiligen Stores (Appstore, Google play) als Download zur Verfügung. Ein Zugang zur App besteht ebenfalls über die Internetseite.
 
 
4. Organisation
 
4.1 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
An den Bundesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge teilnahmeberechtigt. Die Altersangaben in der Ausschreibung und auf den Wettkampfkarten beziehen sich jeweils auf das Jahr, in dem die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer das angegebene Alter erreicht – nicht auf das Alter am Veranstaltungstag.

 

4.2 Ausrichter
Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt. Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben.
 
4.3 Kampfrichterinnen und Kampfrichter
Die Vorbereitung der Kampfrichterinnen und Kampfrichter, insbesondere wenn es sich um Jugendliche handelt, verdient große Sorgfalt. Es wird empfohlen, geeignete Schülerinnen und Schüler für die Tätigkeit auszubilden, wobei die Sportorganisationen um Mitarbeit gebeten werden sollten.
 
4.4 Anforderungen von Urkunden
 
Die Urkunden werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
 
4.4.1 Urkundenanforderungen von einzelnen Schulen oder sonstigen Ausrichtern können nur bei folgenden Stellen erfolgen:
 
Baden-Württemberg: Schulen aller Schularten fordern die Urkunden bei den unteren Schulaufsichtsbehörden (Staatlichen Schulämtern) an.
Bayern: entsprechend den Angaben im E-Book „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ (www.laspo.de/broschuere).
Berlin: bei den Schulsportberater/innen der bezirklichen Schulämter.
Brandenburg: bei den Staatlichen Schulämtern.
Bremen: bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring 8 -12, 28195 Bremen.
Hamburg: Zentrales Vordrucklager der Behörde für Schule und Berufsbildung, E-Mail: VordruckstelleBSB@bsb.hamburg.de, Fax: 040 42863 3794.
Hessen: bei den Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren der Staatlichen Schulämter.
Mecklenburg-Vorpommern: bei den Staatlichen Schulämtern.
Niedersachsen: bei den Stadt- bzw. Kreisverwaltungen (Sportämtern).
Nordrhein-Westfalen: bei den Ausschüssen für den Schulsport in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Rheinland-Pfalz: bei den Sportämtern bzw. –referaten der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen.
Saarland: bei den Landratsämtern der Kreise, dem Schulverwaltungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken und dem Sportamt der Stadt Saarbrücken.
Sachsen: bei den Schulsportreferenten des Landesamtes für Schule und Bildung.
Sachsen-Anhalt: beim Landesschulamt (LSchA) – Nebenstelle Magdeburg –, Referat 25, Turmschanzenstraße 32/Haus 28, 39114 Magdeburg, E-Mails: Bernd.Plater@lscha.mb.sachsen-anhalt.de, Ingeborg.Neumann@lscha.mb.sachsen-anhalt.de.
Schleswig-Holstein: bei der/dem unter www.schulsport.lernnetz.de ausgewiesenen zuständigen Kreisschulsportbeauftragten.
Thüringen: bei den Staatlichen Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte.
 
 4.4.2 Die unter 4.4.1 aufgeführten Stellen, die Auslandsschulen, die Deutsche Sportjugend und die Spitzenverbände des Sports bestellen ihre Anforderungen bei
 
 
Postanschrift:             Publikationsversand der Bundesregierung
                                  Postfach 48 10 09
                                  18132 Rostock
 
Telefon:                       03018 / 272 272 1
 
Fax:                            03018 / 10 272 272 1
 
Gebärdentelefon:        gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de*)
 
E-Mail:                        publikationen@bundesregierung.de
 
 
4.4.3 Vereine können die Urkunden bei ihren zuständigen Spitzenverbänden bestellen
 
Logo DLV Deutscher Leichtathletik-Verband (DLV) e. V.
Alsfelder Straße 27
64289 Darmstadt
E-Mail: jugend@leichtathletik.de 
Internet: www.leichtathletik.de

Logo DTB

Deutscher Turner-Bund (DTB) e. V.
Otto-Fleck-Schneise 8
60528 Frankfurt am Main
e-mail: 
bjs@tuju.de |
Internet: www.tuju.de

 

Logo DSV

Deutscher Schwimm-Verband (DSV) e. V.
Korbacher Straße 93
34132 Kassel
E-Mail: wolf@dsv.de |
Internet: www.dsv.de
Logo DBS Deutscher Behindertensportverband (DBS) e. V. –
National Paralympic Committee (NPC) Germany
– Im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung –
Tulpenweg 2 – 4
50226 Frechen
e-mail: dbsj@dbs-npc.de 
Internet: www.dbs-npc.de
*) Nutzung entweder mit einem VOIP- und videofähigen Gerät, das mit dem Signalisierungsprotokoll SIP umgehen kann (IP-Video_Telefon) oder einem PC mit einer entsprechenden Software (Softclient bzw. Softphone).

 

 
 
4.5 Berichterstattung
 
Die Schulen übersenden sofort nach jeder Veranstaltung die Berichtsbögen an die unter 4.4.1 genannten Stellen. In Bayern werden die Berichte entsprechend den Angaben im E-Book „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ (www.laspo.de/broschuere) versandt. In Brandenburg senden die Schulen ihre Berichtsbögen an die jeweiligen Staatlichen Schulämter. In Hamburg senden die Schulen ihre Berichtsbögen an das Referat Sport in der Behörde für Schule und Berufsbildung. Im Saarland schicken die Schulen die Berichtsbögen an das Ministerium für Bildung und Kultur.
 
Die Auslandsschulen und Vereine schicken ihre Berichte an die Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (E-Mail: lautenbach@dsj.de).
 
 
4.6 Download
 
Die Materialien des Handbuches der Bundesjugendspiele können aus dem Internet herunter geladen werden unter der Domain
 
                                                           www.bundesjugendspiele.de .